Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung für Personen, die bereits nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Entsprechend gelten für diese Personengruppe dieselben Schutzmaßnahmen wie für alle anderen. Obwohl davon ausgegangen wird, dass man eine Immunität aufbaut – es gibt hierzu bereits vielfache Studien. Berechtigterweise fragt mich meine Nachbarin, warum meine Tochter, die bereits nachweislich Antikörper aufweist, im Klassenzimmer weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss und warum ich dennoch eine Einverständniserklärung für eine Testung unterschreiben soll, für den Fall, dass es einen Verdachtsfall in der Klasse gibt. Laut Auskunft der Landes-Pressestelle müssen Genesene für zumindest 3 Monate nicht mehr in Quarantäne. Entsprechend werden sie nicht getestet, nicht in Quarantäne geschickt und womöglich in Zukunft auch nicht geimpft. Widerspricht sich das nicht?
#11 Corona und die Genesenen
